Finanzielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch XII

Reichen Einkünfte und Vermögen nicht für die Deckung des Lebensunterhalts aus, können Sie die Grundsicherung im Alter beantragen. Es gelten die Regelsätze wie in der Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie beinhalten auch einmalige Zuschüsse. Diese finanzielle Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann erhalten, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat (Renteneintrittsalter) oder wer über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Anders als bei der Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung nicht auf das Einkommen Ihrer Kinder zurückgegriffen, wenn dieses im Jahr unter 100.000,-€ liegt. Scheuen Sie sich deshalb nicht Grundsicherung zu beantragen, wenn Sie finanzielle Hilfe brauchen. Den Antrag auf Grundsicherung im Alter müssen Sie beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich soziale Leistungen, stellen. Grundsicherung wird ab dem Antragsmonat gezahlt und für ein Jahr bewilligt.

Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich soziale Leistungen
Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 40 26 00

Wohngeld

Der Staat gewährt finanzielle Hilfe in Form von Wohngeld (Zuschuss), wenn das Einkommen für Miete (Mietzuschuss) und Eigenheim (Lastenzuschuss) nicht ausreicht. Allerdings haben nur diejenigen Anspruch auf Wohngeld, die keine anderen Transferleistungen, wie z. B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen. Wohngeldanträge sind im Landratsamt Neu-Ulm oder im Bürgerbüro erhältlich.

Landratsamt Neu-Ulm
Wohngeldstelle
Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon 07 31 / 7040 0

Schuldnerberatungsstelle des Landratsamts Neu-Ulm
Immer mehr Senioren mit geringem Budget kommen in die Situation, dass ihnen die Zahlungsverpflichtungen über den Kopf gewachsen sind. Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei Verschuldung oder bei Bedrohung von Überschuldung bei der Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Neu-Ulm.

Die Beratung stellt in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe dar, eine aktive Mitarbeit ist erforderlich. Sollten sich die Ratsuchenden für eine längerfristige Beratung entschließen und/oder nicht in der Lage sein, die Ergebnisse der Beratungsgespräche umzusetzen, so kann die Schuldnerberatung unterstützend helfen. Konkret können beispielsweise folgende Hilfen angeboten werden:

  • finanzielle und rechtliche Beratung, z. B. durch Sichtung und Prüfung von Forderungen, Kontaktaufnahme zu und Verhandlungen mit Gläubigern
  • lebenspraktische und hauswirtschaftliche Beratung, z. B. Erstellung eines Haushaltsbudgets, Aufzeigen von Einsparungsmöglichkeiten etc.
  • Rückführung der Verschuldung, z. B. durch Erarbeitung eines Zahlungsplans.

Landratsamt Neu-Ulm
Schuldnerberatungsstelle
Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm
Ansprechpartner: Wolfgang Göser
Telefon: 07 31 / 70 40 24 03
Email: wolfgang.goeser@lra.neu-ulm.de

Ansprechpartnerin: Jasmin Weber
Telefon: 07 31 / 70 40 24 08
Email: jasmin.weber@lra.neu-ulm.de

Rechtsberatung / Prozesskostenhilfe

Menschen mit geringem Einkommen können Beratungshilfescheine zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts beantragen bzw. erteilt bekommen.

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstrasse 60, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 79 30
Email: poststelle@ag-nu.bayern.de
www.justiz.bayern.de

Geförderter Wohnraum

Wohnraum ist auch in Neu-Ulm knapp. Sind Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung ist es empfehlenswert, dass Sie einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Neu-Ulm beantragen. Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zur Vormerkung bzw. zum Bezug einer geförderten Wohnung. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Die BGNU und die NUWOG vermieten in Neu-Ulm geförderten Wohnraum.

Stadt Neu-Ulm
Stephanie Dannemann
Augsburgerstr. 15, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 12 13
Email: s.dannemann@neu-ulm.de
Rathaus Neu-Ulm, 3. Stock, Zimmer 310

BGNU Baugenossenschaft Neu-Ulm e. G.
Luitpoldstraße 1, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 98 58 70
Email: info@bgnu.de
www.bgnu.de

NUWOG Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH
Schützenstraße 32, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 98 41 0
Email: info@nuwog.de
www.nuwog.de

Ticket 65plus mit Partnerkarte – Donau-Iller-Nahverkehrsbund GmbH (DING)

Das Ticket 65plus ist eine nicht übertragbare Jahreskarte für alle ab 65 Jahren und erlaubt beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz (Neu-Ulm und Ulm, Alb-Donau). Es ist erhältlich als Jahreskarte im Abo oder als Jahreskarte mit Einmalzahlung.
Auf eine Partnerkarte werden 30% Ermäßigung gewährt. Bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe werden die Differenzbeträge zur Monatskarte (2 Waben) nachberechnet.

DB-ServiceStore Neu-Ulm
Julius-Rohm-Platz 1, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 53 56 98
Online-Bestellung: www.ding.eu

Taxifahrten zum Arzt

Die Krankenkassen übernehmen nur noch in Ausnahmefällen die Kosten für ein Taxi zum Arzt. Die Kasse übernimmt die Kosten nur, wenn die Fahrt vom Arzt verordnet ist. Verordnet werden können:

  • Taxifahrten zur Behandlung in einer Klinik, zu einer ambulanten Operation oder zu einer vor- oder nachstationären Therapie – sofern dadurch der Klinikaufenthalt vermieden bzw. verkürzt werden kann
  • Taxifahrten zu einer Behandlung mit vielen Terminen, wenn eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist (z.B. zur Chemotherapie bei Krebspatienten oder zur Dialyse). Hierfür benötigt man jedoch die vorherige Genehmigung der Krankenkasse
  • Taxifahrten für Menschen, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind ( Bl) oder hilflos (H) sind, sowie Patienten, die in Pflegegrad 3,4 oder 5 eingestuft sind. Auch das wird nur mit Kassenerlaubnis gezahlt

Bei der Kostenerstattung müssen Sie folgendes beachten: Sie müssen die Kosten vorstrecken und schicken dann die Quittung zu Ihrer Krankenkasse. 10% der Kosten (mind. 5€ max. 10€) muss der Patient selbst zahlen.

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bzw. -ermäßigung

Für Radio und Fernsehgeräte werden monatliche Gebühren erhoben. Einen Antrag auf Befreiung können stellen:

  • Wer bestimmte sachliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Hilfe zur Pflege etc. erhält
  • wer staatliche Förderung erhält, um eine Ausbildung oder Studium zu absolvieren
  • wer Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhält
  • taubblinde Menschen, die Blindenhilfe erhalten

Auf Antrag kann die Gebühr für folgende Personen auf ein Drittel ermäßigt werden:

  • blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Menschen (mind. GdB 60% allein wegen Sehbehinderung)
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfe nicht möglich ist
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend von wenigstens 80%

Nähere Infos finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren in Neu-Ulm

Die Unterlagen zur Befreiung von den Rundfunk- u. Fernsehgebühren werden im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm bestätigt. Diese werden automatisch an die GEZ weitergeleitet.

Bürgerbüro Stadt Neu-Ulm
Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 70 50 73 40
Email: buergerbuero@neu-ulm.de

Ermäßigung der Telefongebühren

Viele Telekommunikationsunternehmen gewähren schwerbehinderten Menschen vergünstigte Tarife. Fragen Sie direkt Ihren Telefonanbieter.

Tafel

Bürgerinnen und Bürger, die mit wenig Geld auskommen müssen, erhalten von der Stadt Neu-Ulm eine Kundenkarte für den Tafelladen. Mit dieser Karte können Angebote der Tafelläden in Neu-Ulm und Ulm genutzt werden.

Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen können gegen Vorlage des aktuellen Bescheides die Kundenkarte erhalten. Ebenso können Personen eine Kundenkarte bekommen, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Der Antrag kann im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm, Petrusplatz 15 gestellt werden. Bitte bringen Sie den Einkommensnachweis und ein Passbild mit. Die Kundenkarte gilt für ein Jahr und kann bei Bedarf im Bürgerbüro verlängert werden.

Tafelladen Neu-Ulm
Lebensmittel und Kleidung
Reuttier Str. 17, 89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten:
Di u. Do 13:00 – 16:00 Uhr
Sa 09:00 – 11.30 Uhr
Telefon: 07 31 / 72 56 15 0 
Email: tafel@brk-nu.de
www.brk-nu.de

Tafelladen Ulm
Schaffnerstraße 17, 89073 Ulm
Telefon: 07 31 / 9 60 33 87
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 14:00 – 17:00 Uhr

Fairkauf Caritas
Augsburger Straße 26, 89231 Neu-Ulm
Der Fairkauf bietet preiswerte Gebrauchtwaren für Jeden. Es wird gute gebrauchte Ware angeboten wie z.B. alle Arten von Bekleidung, Geschirr, Bücher, Hausrat, Bettwäsche, Kinderkleidung, Spielsachen, Vorhänge und Schuhe.

Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V.
Heinz-Rühmann-Str. 7, 89231 Neu-Ulm
Kontakt: Christa Schemmel
Telefon: 07 31 / 97 09 57 0
Öffnungszeiten:
Mo u. Do 14:00 – 18:00 Uhr 
Email: christa.schemmel@caritas-neu-ulm.de

Second-Hand Neu-Ulm 
Neue Arbeit gGmbH 
Memminger Str. 52, 89231 Neu-Ulm 
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 09:00 – 18:00 Uhr
Sa 09:00 – 16:00 Uhr
Email: info@neue-arbeit-ulm.de 
www.neue-arbeit-ulm.de

Neu-Ulm packt‘s
Lebensmittelpakete gegen Armut im Alter
Die Pakete im Wert von 20 € werden am Ende des Monats zu den bedürftigen Senioren nach Hause gebracht.
Malteser Hilfsdienst e.V.
Augsburger Str. 42, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 07 31 / 72 56 56 17
Email: info.neu-ulm@malteser.org
www.malteser-neu-ulm.de

LichtBlick Seniorenhilfe e.V.
Unterstützung für Rentner in finanzieller Not
Schweigerstr. 15, 81541 München
Telefon: 089 / 67 97 10 10
Email: info@seniorenhilfe-lichtblick.de